Kleinunternehmerregelung eingebaut
Du hinterlegst die Kleinunternehmerregelung einmal in den Einstellungen – auf deinen Rechnungen wird dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Einfach, verständlich und ohne Buchhaltungs-Fachchinesisch: FokusOffice ist für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gemacht.
Du hinterlegst die Kleinunternehmerregelung einmal in den Einstellungen – auf deinen Rechnungen wird dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen mit deinem Logo und deinen Farben, auf Wunsch auch als E-Rechnung.
Mehr erfahren →Kassenbon fotografieren, Texterkennung im Browser, Rechnungen aus E-Mails mit einem Klick übernehmen.
Mehr erfahren →Seit 2025 Pflicht – auch für Kleinunternehmer. In FokusOffice öffnest du E-Rechnungen mit einem Klick.
Mehr erfahren →Einnahmen und Ausgaben laufend im Blick – als Vorbereitung für deine Einnahmenüberschussrechnung.
Offene Posten auf einen Blick, freundliche Zahlungserinnerungen nach deinen Vorgaben.
Mehr erfahren →Dann gibst du Aufgaben mit einem Klick an eine echte Büroassistenz ab. Du sammelst sie im Aufgabenkorb, bekommst ein Angebot und entscheidest selbst. Die Assistenz arbeitet nur in den Bereichen, die du freigibst.
Software für deinen Alltag – und eine echte Assistenz, wenn du sie brauchst.
Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist einstellbar. FokusOffice ersetzt keine Steuerberatung.
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, ihre eigenen Rechnungen aber nicht als E-Rechnung verschicken. Mehr dazu im Fokus-Tipp „E-Rechnung für Kleinunternehmer“.
Ja. Du testest 14 Tage lang kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Danach verlängert sich nichts automatisch.
14 Tage kostenlos und ohne Zahlungsdaten.